Zweites beitragsfreies Jahr für Kindergartenkinder
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ verabschiedet.
weiterlesenDer Landtag hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ verabschiedet.
weiterlesenAn dieser Stelle berichten wir aus Rat und Ausschüssen.
Die Berichte beinhalten die herausragenden Beratungen/Beschlüsse und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die kompletten Tagesordnungen/Vorlagen und nach den Sitzungen die Protokolle können im Bürger-/Ratsinformationssystem der Gemeinde Nümbrecht gelesen werden.
weiterlesenLesebegeisterung von klein auf: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband haben den evangelischen Kindergarten Arche plus Familienzentrum mit dem Gütesiegel Buchkindergarten für das Engagement in der frühkindlichen Leseförderung ausgezeichnet.
weiterlesenDer letzte Bauabschnitt verbindet Dorfplatz und Hauptstraße.
In den nächsten Tagen beginnt „unterhalb“ des Dorfplatzes, an der Einmündung Schulstraße und Dr.-Rieck-Straße, der 2. Bauabschnitt der Neugestaltung des Dorfplatzes mit dem Bau des Technikraums für das Fontainen-Feld.
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02293 - 913060 (Nümbrecht), 02295 - 902301 (Ruppichteroth) oder www.sek-nr.de
weiterlesenNümbrecht Aktuell ist das offizielle Mitteilungsblatt der Gemeinde Nümbrecht. Die hier veröffentlichten Informationen sind wichtig und interessant für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
weiterlesenDie erfolgreiche Elternabendreihe „Eltern STÄRKEN“ wird auch im neuen Schuljahr 19/20 fortgesetzt.
weiterlesenNoch ist eine Förderung einer Heizungsoptimierung möglich. Lassen Sie sich informieren, wo auch Sie sparen können.
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Das überarbeitete Klimaschutzkonzept befindet sich nun online.
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Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen oder bedeutenden Sachwerten gefährdet werden können, müssen im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes, je nach Gefährdungsgrad, in Zeitabständen von längstens sechs Jahren, überprüft werden.
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