Wer eine Immobilie im Geltungsbereich des Fassaden-und Hofprogramms der Gemeinde Nümbrecht hat (siehe Kartenauszug), kann für bestimmte Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an seinen öffentlich einsehbaren Fassaden- und Freiflächen eine Förderung beantragen.
Insgesamt stehen hierfür 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind, aber unklar ist, welche Maßnahmen wirklich zu einer ortsgestalterischen Verbesserung beitragen würden, kann sich eine - allerdings begrenzte - Anzahl von Interessenten kostenfrei mit Hilfe von Gestaltungsvorschlägen und einer Vorher-/ Nachherdarstellung umfassend fachlich beraten lassen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich nach den entstandenen Kosten. Maximal können 50% der als förderfähig anerkannten Kosten bezuschusst werden. Pro Objekt ist die Förderung auf 10.000 € begrenzt.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Zum Beispiel:
Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
Zum Beispiel:
Telefonisch beim Bauamt der Gemeinde Nümbrecht:
Klaudia Altwicker
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
Tel: 02293/302-144
Klaudia.altwicker@nuembrecht.de