Die Gemeinde Nümbrecht nimmt als untere Denkmalbehörde die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Gemeindegebiet wahr. Die Eintragung eines Denkmals erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers. Alle Denkmäler sind in der sog. Denkmalliste eingetragen, die bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden kann. Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Der historische Ortskern Nümbrechts ist in seinem Siedlungsgrundriss und seinem Erscheinungsbild seit 1987 als Denkmalbereich durch Satzung geschützt.
Die Hauptaufgabe der Denkmalbehörde besteht darin, Eigentümer und Nutzer zu beraten und auch darauf hinzuwirken, dass die unter Schutz gestellten Baudenkmäler und ortsfesten Bodendenkmäler geschützt, gepflegt und sinnvoll genutzt werden.
Soll ein Baudenkmal oder ein ortsfestes Bodendenkmal beseitigt, verändert oder die bisherige Nutzung verändert werden, bedarf es der vorherigen (gebührenfreien) Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde. Gleiches gilt wenn in der näheren Umgebung von diesen Denkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden sollen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmales beeinträchtigt wird (Umgebungsschutz).
Soweit für steuerliche Vergünstigungen die Vorlage einer Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz erforderlich ist, wird diese von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt (z. B. Bescheinigung über Aufwendungen zur Erhaltung eines Denkmals).
Öffentliche Zuschüsse zu denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen können unter besonderen Voraussetzungen im Rahmen des "Denkmalförderprogrammes" des Landes NRW gewährt werden.
Klaudia Altwicker
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
Tel: 02293/302-144