Die Bebaubarkeit eines Grundstücks hängt vom jeweils geltenden Planungsrecht ab. Das Planungsrecht regelt, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist, gibt Auskunft über zulässige Nutzungen und die Art und Weise, wie gebaut werden kann.
Auch das Genehmigungsverfahren hängt vom Planungsrecht ab. Hier unterscheidet man zwischen der sog. Genehmigungsfreistellung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und der Baugenehmigung in allen anderen Fällen.
Für die meisten Bauvorhaben (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch) ist ein Bauantrag erforderlich, einige wenige wie z.B. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, im Innenbereich liegende Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m² sind baugenehmigungsfrei. Allerdings müssen auch hier die bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen, max. Länge der Grenzbebauung etc.) eingehalten werden. Bevor Sie bauen, rufen Sie an und informieren Sie sich, ob Ihr geplantes Vorhaben tatsächlich bauordnungsrechtlich zulässig ist und genehmigungsfrei errichtet werden kann.
Errichtung von Garagen, Carports, Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen:
Anne Trevisany
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
Tel: 02293/302-246
Alle anderen Vorhaben:
Kerstin Berscheid
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
Tel: 02293/302-149
kerstin.berscheid@nuembrecht.de
Klaudia Altwicker
Hauptstraße 16
51588 Nümbrecht
Tel: 02293/302-144