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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung und kann bei der Gemeinde Nümbrecht beantragt werden. Die Bearbeitung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch den Oberbergischen Kreis.

Erforderliche Unterlagen:

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, bei dem Sie aktuell gemeldet sind
  • Einkommensnachweise des Haushaltsvorstandes (1 Jahr rückwirkend) und der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder (siehe Formulare)
  • bei Arbeitslosigkeit: Kopie des Bewilligungsbescheides vom Arbeitsamt und den Nachweis des Einkommens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit (für 1 Jahr)
  • Schulbescheinigung oder Lehrvertrag bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Kopie Heiratsurkunde bei Ehegatten, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das 5. Kalenderjahr nach dem Jahr der Eheschließung noch nicht abgelaufen ist
  • bei Schwangerschaft: ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft, und dass die Geburt innerhalb von 6 Monaten erwartet wird
  • bei ausländischen Mitbürgern eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis mit mindestens 2 Jahren Gültigkeit
  • wenn vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei Vertriebenen/Spätaussiedlern eine Kopie des Registrierscheins
  • wenn bereits eine neue Wohnung vorhanden ist: Einverständniserklärung vom Vermieter (siehe Formulare)

Kontakt

Angelika Franz

Hauptstraße 16

51588 Nümbrecht

Tel: 02293/302-243

Angelika.Franz@nuembrecht.de