Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung und kann bei der Gemeinde Nümbrecht beantragt werden. Die Bearbeitung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch den Oberbergischen Kreis.
Erforderliche Unterlagen:
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, bei dem Sie aktuell gemeldet sind
- Einkommensnachweise des Haushaltsvorstandes (1 Jahr rückwirkend) und der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder (siehe Formulare)
- bei Arbeitslosigkeit: Kopie des Bewilligungsbescheides vom Arbeitsamt und den Nachweis des Einkommens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit (für 1 Jahr)
- Schulbescheinigung oder Lehrvertrag bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Kopie Heiratsurkunde bei Ehegatten, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das 5. Kalenderjahr nach dem Jahr der Eheschließung noch nicht abgelaufen ist
- bei Schwangerschaft: ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft, und dass die Geburt innerhalb von 6 Monaten erwartet wird
- bei ausländischen Mitbürgern eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis mit mindestens 2 Jahren Gültigkeit
- wenn vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei Vertriebenen/Spätaussiedlern eine Kopie des Registrierscheins
- wenn bereits eine neue Wohnung vorhanden ist: Einverständniserklärung vom Vermieter (siehe Formulare)