Die Beschreibung des Wappens erfolgt gemäß der Heraldik.
Rechts und links in der Heraldik.
Kurz: die Begriffe sind in der Heraldik anders bestimmt. Die Seitenbezeichnung leitet sich noch aus der Zeit her, als das Wappen noch ein Kampfschild war. Die Angaben „links“ und „rechts“ beziehen sich in der Heraldik immer auf den Schildträger, das ist der hinter dem Schild Stehende, und nicht auf den Betrachter. Der Schildträger steht hinter dem Wappenschild und blickt den Betrachter an. So ist heraldisch rechts vom Betrachter aus die linke Seite, welche in Beschreibungen auch als vorn benannt wird. Sinngemäß ist hinten die linke Seite des Schildträgers und der Betrachter blickt im realen Leben eigentlich nach rechts.
Das Wappen der Gemeinde Nümbrecht ist aus dem ursprünglichen Wappen der früheren Herrschaft Sayn zu Homburg entstanden. Auf rotem Untergrund sind zwei Türme dargestellt. Der linke Turm ist niedriger als der rechte. Das Wappen ist in zwei gleich große Felder unterteilt. Ein silbernes Tor mit Fallgatter unter einem spitzen Giebel steht zwischen den beiden Türmen und unterbricht die Feldeinteilung des Untergrundes. Über dem niedrigen linken Turm ist in Miniaturgröße das Herrschaftswappen Sayn dargestellt. Zwei Felder mit rotem Grund zeigen diagonal versetzt den Homburger Löwen. Die jeweils gegenüberliegenden Felder zeigen schwarze Balken auf silbernem Grund.
Graf Ludwig von Wittgenstein übernahm im Jahr 1604 nach dem Siegburger Vergleich das Sayn’sche Wappen, nachdem der letzte Graf von Sayn, Heinrich IV., auf seinen Anteil an der Herrschaft Homburg verzichtet hatte.
Die Gemeinde Nümbrecht begründet das Recht zu Wappenübernahme damit, daß das Dorf Nümbrecht Hauptort der ehemaligen Herrschaft Homburg war. Der obere Teil des Dorfes gehörte zum Burgbann, das heißt zum äußeren Burgbezirk.
Am 01.07.1969 erfolgte die kommunale Neugliederung des Oberbergischen Kreises. Die ehemaligen Gemeinden Nümbrecht und Marienberghausen wurden ab dem 01.07.1969 zusammengelegt. Der Regierungspräsident hat mit Urkunde vom 18.12.1969 die Genehmigung erteilt, daß dieses historische Wappen von der jetzigen Gemeinde Nümbrecht weitergeführt wird.