Unter dem Begriff Zwangsvollstreckung versteht man die Durchsetzung des materiellen Anspruches eines Gläubigers mit staatlicher Gewalt. Wegen einer Geldforderung kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung Befriedung aus dem beweglichen und dem unbeweglichen Vermögen (Grundstücke, den Grundstücken gleichstehende Berechtigungen) seines Schuldners suchen.
Geldforderungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land NRW vollstreckt.
Die Beitreibung von Geldforderungen ist Sache der Vollstreckungsbehörde. Vollstreckungsbehörde ist die Gemeindekasse Nümbrecht. Die Beitreibung von Geldforderungen wird von dem Vollziehungsbeamten vorgenommen. Dem Schuldner gegenüber wird der Vollziehungsbeamte zur Zwangsvollstreckung durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde ermächtigt. Er führt einen behördlichen Ausweis, den er auf Verlangen vorzeigen muss.
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