Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund der aktuellen Wetterlage möchte ich Sie darüber informieren, dass der Winterdienst in der Gemeinde Nümbrecht nach einer grundsätzlichen Regelung erfolgt.
Da der Räum- und Streudienst nicht auf allen Straßen gleichzeitig beginnen kann, ist das Straßennetz der Gemeinde Nümbrecht nach Verkehrsbedeutung und Gefahrenlage in unterschiedliche Dringlichkeitsstufen eingeordnet.
Die Reihenfolge der zu räumenden / zu streuenden Straßen erfolgt nach folgender Priorität:
Bei „normalen“ Schneeverhältnissen dauert ein Räum- und Streudurchgang über das gesamte Gemeindegebiet ca. 10 bis 11 Stunden.
Starke und länger anhaltende Schneefälle verzögern die Räumdauer und können zur Folge haben, dass die Strecken der vorderen Prioritäten mehrfach oder durchgehend geräumt werden müssen und die innerörtlichen Anliegerstraßen erst im Nachgang bearbeitet werden können. Aufgrund der vorhandenen personellen und maschinellen Kapazitäten (Einhalten von Lenkzeiten etc.) lässt sich dieser Umstand bei extremen Witterungsverhältnissen nicht vermeiden.
Mir ist bewusst, dass diese Handhabung gerade bei den Anwohnern der Straßen der letzten Straßenkategorie wiederholt auf Kritik stößt. Dies ist aber keine bewusste Ungleichbehandlung, sondern alleine dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht vorrangig Gefahrenstellen zu bearbeiten hat. Reine Anliegerstraßen ohne Ortsverbindungsfunktion oder Gefällestrecke bieten in diesem Sinne kein besonderes Gefährdungspotenzial, sodass sie in der Priorität zurückstehen müssen. Natürlich sollen diese Straßen auch bei extremen Wetterverhältnissen nicht ungeräumt oder ungestreut bleiben, deutliche zeitliche Verzögerungen sind aber dann unvermeidbar.
Eine grundsätzliche Räumpflicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor jedem „gebührenpflichtigen“ Grundstück besteht nicht. Die Gebührenpflicht bezieht sich insofern auf die grundsätzliche Benutzbarkeit des gesamten Straßennetzes.
Natürlich kann es in den einzelnen Räum- und Streubezirken trotz der beschriebenen Grundsatzregeln zu Fehlern und auch Störungen kommen.
In solchen Fällen melden Sie sich bitte Telefonisch unter 02293/ 302 240.
Mit freundlichen Grüßen
Hilko Redenius
-Bürgermeister-
Die Gemeinde organisiert und führt den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemeinde durch. Die Reinigung umfasst als Winterwartung insbesondere:
Die Räum- und Streupflicht besteht werktags von 7.00 - 20.00 Uhr, samstags von 8.00 – 20.00 Uhr und sonntags von 9.00 – 20.00 Uhr.
Nach § 4 Straßenreinigungsgesetz NRW und der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nümbrecht ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen, die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche und teilweise auch für die Fahrbahnen auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße angeschlossenen Grundstücke übertragen.
Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten. Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Gemeinde Nümbrecht, die in der Regel auf Beschwerden hin tätig wird.
Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern, zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.
Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung entnommen werden
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