Leider kommt es vor, dass Abfälle aus Bequemlichkeit oder aus Kostengründen vorsätzlich illegal entsorgt werden. Falls es nicht möglich ist, in diesen Fällen den Verursacher zu ermitteln, belasten die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Abfälle die Allgemeinheit.
Meldungen über ordnungswidrige Abfallablagerungen können Sie telefonisch oder mit dem ausgefüllten Vordruck an das Ordnungsamt richten.
Bitte geben Sie bei Ihren Meldungen so detailliert wie möglich den Standort der Ablagerung an sowie Kenntnisse über den eventuellen Verursacher.
kevin.holdenried@nue... | 02293 302 162 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt) |
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