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Wasseranschlusskosten

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse an die Wasserversorgungsanlage ist der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, den ergänzenden Bedingungen - Wasser - und der Anlage zu den ergänzenden Bedingungen - Preisliste - zu ersetzen. Der Ersatzanspruch entsteht mit der endgültigen Fertigstellung (gilt für die Herstellung des Hausanschlusses) und für die anderen ersatzpflichtigen Tatbestände mit der Beendigung der Maßnahme. Ersatzpflichtig ist der Anschlussnehmer.

Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.