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Vorläufiger Reisepass

In dringenden und begründeten Einzelfällen, wenn die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

Vorläufige Reisepässe sind persönlich zu beantragen.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. ein biometrie-taugliches Lichtbild
  3. bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der oder des Sorgeberechtigten erforderlich

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt höchstens 1 Jahr.

Gebühr: 26,00 Euro

Bearbeitungsdauer: in der Regel sofort

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