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Verkehrsangelegenheiten

Für die Anordnung von Verkehrszeichen bzw. Verkehrsregelungen ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig. Hierbei wirken die Polizei und die Gemeinde mit. Sie werden vor Erlass der Anordnung beteiligt. Die Gemeinde kann allerdings nur solche Verkehrsregelungen umsetzen, die das Straßenverkehrsamt angeordnet hat.

Verkehrsregelungen können nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung).

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angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

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