Eine Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann sowohl in der Schwangerschaft zum noch ungeborenen Kind als auch zum bereits geborenen Kind abgegeben werden.
Weitere Auskünfte dazu erteilt das Standesamt. Ihre Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de
sylvia.dick@nuembrec... | 02293 302 129 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |
aline.lindlau@nuembr... | 02293 302 128 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |