Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Zu unseren Online Formularen für Urkunden (Abschnitt Standesamt)
Das Standesamt Nümbrecht kann nur für Personen, die in der Gemeinde Nümbrecht oder der ehemaligen Gemeinde Marienberghausen, jetzt Nümbrecht geboren wurden, geheiratet haben oder verstorben sind, Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausstellen.
Für diesen Personenkreis können auch internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Hat ein Ehepaar nicht in Deutschland geheiratet und wurde für diese Ehe bis zum 31.12.2008 ein Familienbuch auf Antrag angelegt, so kann hieraus nur noch eine Eheurkunde für das Ehepaar ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes des Ehepaares am 20.02.2007.
Wurde für eine Auslandsgeburt, eine Auslandsehe oder ein Auslandssterbefall ab dem 01.01.2010 auf Antrag ein elektronisches Geburts-, Ehe- oder Sterberegister beim Standesamt Nümbrecht angelegt, so können hieraus entsprechende Urkunden oder Registerausdrucke ausgestellt werden.
Wie kann ich die Urkunde beantragen?
Gebühren
Jede Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde (auch internationale) kostet 10,00 €. Werden im gleichen Arbeitsgang mehrere Urkunden der gleichen Art von der derselben Person ausgestellt, kostet jede weitere Urkunde 5,00 € pro Stück. Gebühren für die Urkunden sind bei Ausstellung zu entrichten. Bei schriftlicher Anforderung kann die Gebühr nach Erhalt der Urkunde überwiesen werden.
Bei Fragen richten Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de
sylvia.dick@nuembrec... | 02293 302 129 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |
aline.lindlau@nuembr... | 02293 302 128 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |