Bestätigung, dass keine steuerlichen Forderungsrückstände bei der Gemeinde Nümbrecht bestehen
Auf Antrag wird Steuerpflichtigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, zum Nachweis, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, welche in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, bestehen.
Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 EUR erhoben (vgl. Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nümbrecht).
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