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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bestätigung, dass keine steuerlichen Forderungsrückstände bei der Gemeinde Nümbrecht bestehen

Auf Antrag wird  Steuerpflichtigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, zum Nachweis, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, welche in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, bestehen.

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24,00 EUR erhoben (vgl. Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nümbrecht).

Kontakte

stefan.horbach@nuemb...02293 302 120 Fachbereich II - Fachgebiet II/3

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