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Straßensperrungen

Für den Fall, dass eine Sperrung einer öffentlichen Straße (z.B. wegen Bautätigkeiten im Straßenbereich) erforderlich wird, ist eine besondere Genehmigung des Straßenverkehrsamts (Oberbergischer Kreis) notwendig.

Hierzu können entsprechende Anweisungen erteilt werden, so z.B. eine Umleitungsregelung oder die Einrichtung einer Ampelanlage.

Hierzu ist ein schriftlicher Antrag – unter Beifügung von entsprechenden Plänen bzw. Skizzen – an das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zu richten.

Kontakte

angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Bauamt