Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss vom Ordnungsamt eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.
Benötigt werden:
Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Geräte und der Art des Betriebes.
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