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Spielautomaten

Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit muss vom Ordnungsamt eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden. 

Benötigt werden:

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Erlaubnis des Geräteaufstellers in Kopie

Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). 

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Geräte und der Art des Betriebes.
 

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)