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Sperrmüllabfuhr

Hierfür ist eine schriftliche Anmeldung - Spermüll-Antrag - bei der Gemeinde Nümbrecht erforderlich. Die Termine werden nicht mehr im Abfuhrkalender ausgewiesen. Der Abholtermin wird nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt. 

Auf der Anmeldung sind Anzahl und Art der Sperrstücke, der Abholtermin, der Absender sowie der Standort des Sperrmülls zu vermerken; die Gesamtmenge des Sperrmülls ist auf 2 m³ begrenzt. Der Sperrmüll ist immer an der nächsten öffentlichen Straße rechtzeitig zur Abfuhr bereit zu stellen. Sperrmüll ist Restmüll, der wegen seiner Größe nicht in der Restmülltonne entsorgt werden kann. Es handelt sich um Gegenstände, die wegen Ihrer Ausdehnung besonders entsorgt werden müssen. Teile, die nicht von 2 Personen gehoben werden können, sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. 

Als Faustregel gilt: Abgeholt werden Gegenstände, die bei einem Umzug normalerweise mitgenommen werden. Grundsätzlich sind Wohnungsauflösungen nicht Gegenstand der Sperrmüllentsorgung. Hierfür müssen bei entsprechenden Entsorgungsfirmen Container bestellt werden.