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Sondernutzungen von Straßen und Gehwegen

Die besondere Nutzung von Gehwegen und Fahrbahnflächen z.B. durch Aufstellung von Verkaufständen, Werbeständen, Gerüsten, Bauzäunen, Abfallcontainern, Schrägaufzügen u.ä. oder durch Lagerung von Baustoffen stellt eine sog. Sondernutzung dar, wenn sie über die allgemein übliche Straßennutzung hinaus geht.

Die Sondernutzung bedarf einer befristeten Erlaubnis, für die innerorts die Gemeinde zuständig ist.

Die Erlaubnis ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für den Bereich der Wochen- und Sondermärkte ist Näheres in den entsprechenden Sondernutzungssatzungen der Gemeinde geregelt.

Kontakte

angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Bauamt