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Schornsteinfeger

Schornsteinfegerwesen 

Mit Wirkung vom 29. November 2008 wurde das neue Schonsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft gesetzt. 

Nach Ablauf der Übergangsfrist stehen ab dem 01.01.2013 Deutschlands Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben. 

Ab diesem Zeitpunkt werden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Der zuständige Schornsteinfegerbetrieb steht auch dann für die weitere Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten wie gewohnt zur Verfügung. 

Es besteht aber ab diesem Zeitpunkt  die Möglichkeit, einen anderen Schonsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Allerdings muss dieser Betrieb in dem neu zu schaffenden Schornsteinfegerregister eingetragen sein. 

Zukünftig werden weitere Pflichtaufgaben durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerbetrieb auch darin bestehen, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungs- und Messarbeiten fristgerecht durchgeführt wurden. 

Bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes besteht die Verpflichtung, nach durchzuführender Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid auszustellen, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen. 

Sofern der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerbetrieb keine Rückantwort erhalten hat, werden durch ihn die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgeschriebenen Arbeiten nach Anordnung durch die Verwaltungsbehörde durchgeführt. 

Weitere Informationen können Sie von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erhalten. 

Oder informieren Sie sich einfach auf den Seiten 

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) www.schornsteinfeger.de 

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen www.schornsteinfeger-nrw.de 

Schornsteinfegerinnung Köln 

www.schornsteinfeger-koeln.de 

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)