Schmutzwassergebühren werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben. Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks. Hierzu erhalten Sie weitere Erläuterungen unter Kanalbenutzungsgebühren.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, das der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken unmittelbar oder mittelbar zugeführt wird. Berechnungsgrundlage ist hierbei das aus öffentlichen oder privaten Anlagen bezogene Frischwasser in Kubikmetern (cbm).
Zu den eigenen Wasserversorgungsanlagen zählen insbesondere auch die Regenwasseranlagen. Soweit Regenwasser auf dem Grundstück zu Brauchwasserzwecken (Toilettenspülung etc.) genutzt wird, sind diese Anlagen der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH zu melden und müssen genehmigt werden. Diese Wassermengen sind über einen Wasserzähler zu messen und unterliegen der Schmutzwassergebühr.
Neben der Schmutzwassermenge ist die Höhe der Gebühr von der vorhandenen Anschlussart abhängig.
Weitere Informationen finden Sie unter Gemeindewerke Nümbrecht.