Neben den örtlichen Planungen (Ortslagenabgrenzungen, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) wird die Gemeinde an überregionalen Planungen beteiligt, hat diese bei ihren Planungen zu berücksichtigen und versucht über die (Kommunal-)Politik auf die Inhalte dieser Planungen Einfluss zu nehmen.
Beispielhaft zu nennen sind hier auf der Ebene des Oberbergischen Kreises der Landschaftsplan (z.Zt. gilt im Bereich der Gemeinde Nümbrecht der Landschaftsplan Nr. 4 Nümbrecht-Waldbröl) und auf Landesebene der Landesentwicklungsplan oder der Regionalplan (§ 17 bzw. § 19 Landesplanungsgesetz NRW).
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