Plakatanschlag
Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung des Ordnungsamtes und sind mit Antrag zu beantragen.
Antrag für Plakatierung
Grundsätzlich ist zu beachten:
- Die Plakatwerbung darf nur in innerörtlichen Bereichen durchgeführt werden. Im Hauptort Nümbrecht sollen vorrangig Litfasssäulen (Dorfplatz und Zufahrt zum Aldi-Parkplatz) in Anspruch genommen werden.
- Im Hauptort Nümbrecht dürfen in der Hauptstraße zwischen den Einmündungsbereichen Nümbrechter-Str. (Kreisel) und Schlossstraße keine Plakattafeln angebracht werden.
- Im Bereich der an die Hauptstraße angrenzenden Nebenstraßen dürfen nur insgesamt 8 Tafeln angebracht werden und je Straße nur ein Plakat.
- In Ortschaften außerhalb des Hauptortes dürfen nur maximal zwei Plakattafeln aufgehängt werden.
- Jegliche Verkehrsbeeinträchtigung durch die Plakatwerbung ist unzulässig, insbesondere darf in Straßeneinmündungs- und Kreuzungsbereichen keine Anbringung erfolgen.
- Plakate dürfen nicht an Bäumen, Buswartehäuschen, Telefonzellen, Verkehrszeichen u. ä. angebracht werden.
- Bei Werbung mit Bannern dürfen aus Gründen einer einheitlichen Gestaltung nur die von der Gemeinde installierten Einrichtungen genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die einmalige Anschaffung eines Blanko-Banners. Die Banner haben die Maße 3,5 x 0,8 Meter und können nach Wunsch beschriftet werden. Sie sind bei der Firma Birnbaum & Partner, Uelpestr. 17, 51674 Wiehl, Telefon 02262/3033, zu beziehen. Die Standorte befinden sich im Kreisverkehr, Einmündung Dr.-Schild-Straße in die Hauptstraße, an der Einmündung des Kapellenweges in die Hauptstraße vor dem Ehrenmal, sowie an der Gouvieuxstraße gegenüber dem Festplatz. Termine zur Benutzung sind mit der Tourist-Information, Telefon 02293/302302, abzustimmen.
Willkürlich angebrachte Plakate und Werbeanlagen verunstalten das Ortsbild. Wildplakatierungen werden deshalb als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
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