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Negativzeugnisse

Wird für eine Teilung keine Teilungsgenehmigung nach § 19 BauGB erforderlich, so kann auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis ausgestellt werden (sog. Negativzeugnis).

Dieses Negativzeugnis wird im Bereich des Grundbuchamtes beim Amtsgericht Waldbröl und dem für das Katasterwesen zuständigen Katasteramt des Oberbergischen Kreises –Landrat- in Waldbröl nicht verlangt. Eine Beantragung erübrigt sich somit in der Regel.

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klaudia.altwicker@nu...02293 302 144 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

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