Wird eine Forderung der Gemeinde nicht zu dem im Abgabenbescheid genannten Termin gezahlt, wird automatisch eine Mahnung ausgedruckt und dem Zahlungspflichtigen zugestellt. Mit der Mahnung wird neben der Hauptforderung eine Mahngebühr erhoben. Diese ist abhängig von der Höhe der Forderung.
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