Partner

Lärmbelästigung

Durch das Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

Darüber hinaus wird die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten geregelt. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EURO geahndet werden kann.

Die Beschwerde/ Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und Antwort auf folgende Fragen geben:

  • Wer meldet? (Personalien der anzeigenden Person)
  • Wer stört? (Name und Adresse des Störers)
  • Wann gestört? (Datum, Zeitspanne der Störung)
  • Art der Störung? (z.B. laute Musik, lautes Feiern, Poltern usw.)
  • Einmalige oder wiederholte Störung?
  • Zeugen? (Personalien der Zeugen, möglichst mit Unterschrift)
  • besondere Umstände.

Die Beschwerde/Anzeige beim Ordnungsamt erfolgt unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mittagsruhe nicht generell gesetzlich geschützt ist. Sie kann Bestandteil des Mietvertrages oder einer Hausordnung sein.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung verbietet zu bestimmten Zeiten den Betrieb verschiedenster Geräte und Maschinen im Freien. Es dürfen in Wohngebieten Rasenmäher/Rasentrimmer nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr betrieben werden. Zusätzlich ist für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler der Einsatz an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht zulässig. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)