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Kanalbenutzungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden Gebühren erhoben, und zwar getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Gebührensätze werden für jedes Kalenderjahr neu berechnet und sind der jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.

Schmutzwassergebühr

Die Gebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwasser berechnet, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken oder einem Gewässer (bzw. dem Untergrund) von den nicht angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird oder von den Kleineinleitern unmittelbar einem oberirdischen Gewässer zugeleitet oder auf dem Grundstück verrieselt oder versickert wird.
Berechnungseinheit ist der m³ Schmutzwasser.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlage (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

Niederschlagswassergebühren

Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Grundstücksflächen von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Gemeinde Nümbrecht bedient sich für die Abwicklung der Abwasserentsorgung in der Gemeinde der Gemeindewerke Nümbrecht GmbH als Erfüllungsgehilfen.

Rechtsgrundlage für die von der Gemeinde erhobenen Abwassergebühren ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – sowie die Satzung über die Entsorgung  von Grundstücksentwässerungseinrichtungen der Gemeinde Nümbrecht in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG).

Auf Grundlage der Vorschriften in den vorgenannten Satzungen werden die Abwassergebühren durch die Gemeindewerke Nümbrecht GmbH erhoben. Die jeweils gültigen Satzungen können Sie hier einsehen.