Die Gemeinde Nümbrecht erhält jedes Jahr in erheblicher Zahl Anfragen nach der Ausstellung von Jahresbescheinigungen über die gezahlten Elternbeiträge für Kinderbetreuung (KiTa, OGS).
Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand und ist als Nachweis für das Finanzamt nicht notwendig. In der Einkommensteuererklärung können gezahlte Beiträge steuermindernd geltend gemacht werden. Zur Anerkennung in der Einkommensteuererklärung sind grundsätzlich der Bescheid der Gemeinde über die zu zahlenden Beiträge sowie die entsprechenden Kontoauszüge als Nachweis ausreichend.
Im Übrigen sind diese Belege dem Finanzamt lediglich nach Aufforderung vorzulegen. Sofern die Unterlagen also vorhanden sind, erübrigt sich in der Regel die Beantragung einer Bescheinigung über die gezahlten Beiträge bei der Gemeindekasse.
Sollte dennoch eine Bescheinigung beantragt werden, wird für jede auszustellende Bescheinigung (also auch für die Ausstellung von Zweitschriften) eine Gebühr in Höhe von 24 Euro nach Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nümbrecht erhoben.
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