Aufgabe des Immissionsschutzes durch die Ordnungsbehörden ist es, insbesondere Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen, die Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, zu schützen. Keine Aufgabe der Ordnungsbehörden ist es, dem Privatrecht zugewiesene nachbarschaftliche Streitigkeiten im Bereich des Immissionsschutzes zu regeln.
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