Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) fällig ist.
Für bebaute und unbebaute (bebaubare) Grundstücke gilt die Grundsteuer B; für land- und forstwirtschaftliche Flächen die Grundsteuer A.
Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Steuer. Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Nümbrecht werden jährlich neu in einer besonderen Hebesatzsatzung festgesetzt und nachrichtlich in der Haushaltssatzung ausgewiesen. Die aktuelle Höhe der Hebesätze können Sie unter dem Stichwort "Hebesätze" abfragen. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid, der dem Grundsteuerpflichtigen (Grundstückseigentümer) zugestellt wird.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter dem Stichwort "Abgabenbescheid".
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