Zu unseren Online Formularen für Urkunden (Abschnitt Standesamt)
Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Nümbrecht erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Nümbrecht stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Bei Fragen richten Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de
sylvia.dick@nuembrec... | 02293 302 129 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |
aline.lindlau@nuembr... | 02293 302 128 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |