Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Nümbrecht wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Im Antrag müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner der Gemeinde unterzeichnet sein, wobei jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Antrages enthalten muss. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde geprüft.
Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit innerhalb der letzten 12 Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.
Die Gemeindeverwaltung ist ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich.