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Denkmalliste

Nach § 3 Denkmalschutzgesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler in eine Denkmalliste einzutragen.

Die Führung der Denkmalliste obliegt der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde.

Eine Eintragung in die Denkmalliste erfolgt nach Unterschutzstellung der Gebäude bzw. ortsfesten Bodendenkmälern.

 

Kontakte

anne.trevisany@nuemb...02293 302 246 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Bauverwaltung u. Denkmalschutz