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Brandsicherheitswachen

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind dem Ordnungsamt der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen, damit entschieden werden kann, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.


Die für eine Brandsicherheitswache vorgesehenen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind in der Lage, Anordnungen zur Verhütung von Bränden zu treffen und erste Maßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung eines Brandes sowie die Sicherung der Rettungswege durchzuführen.