Bewachungsgewerbe
Für die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (Bewachungsgewerbe) ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung notwendig.
Benötigte Unterlagen
- Antragsvordruck
- Personalausweis/Pass
- Führungszeugnis für Behörden der Belegart „O“ oder „P“ ( nicht älter als drei Monate). Dieses muss beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. In dem Antrag ist der Verwendungszweck „Bewachungserlaubnis“ und die Anschrift der bearbeitenden Behörde anzugeben.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diese Auskunft ist ebenfalls persönlich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro zu beantragen. Im Unterschied zum Verfahren beim Führungszeugnis kann diese Auskunft dem Antragsteller unmittelbar übersandt werden und muss dann der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Nachweis der erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten in Höhe von 10.000 EUR
- Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 6 der Bewachungsverordnung. Mindesthöhe der Versicherungssummen: Personenschäden 1.000.000 EUR, Sachschäden 250.000 EUR, Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 EUR, reine Vermögensschäden 12.500 EUR
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut ist
- Auskunft aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Handelsregisterauszug ( soweit im Handelsregister eingetragen )
- Beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrages ( nur bei juristischen Personen )
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung beträgt zwischen 100 € und 1.500€.
Kontakte