Herzlichen Glückwunsch und alles Gute zur Geburt Ihres kleinen Erdenbürgers!
Die Geburt Ihres Kindes, das in der Gemeinde Nümbrecht das Licht der Welt erblickt hat, muss innerhalb von einer Woche, gerechnet ab dem Geburtstag, beim Standesamt Nümbrecht angemeldet werden.
Alle Kinder, die ausserhalb der Gemeinde Nümbrecht (z. B. in einem der Krankenhäuser in anderen Gemeinden oder Städten) geboren werden, müssen beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes registriert/beurkundet werden. In dem Falle holen sie die entsprechenden Auskünfte bitte bei dem Standesamt ein, das für die Geburt Ihres Kindes zuständig ist.
Für die Beurkundung der Geburt beim Standesamt Nümbrecht bringen Sie bitte die Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes, die/der bei der Geburt anwesend war sowie Ihr Familienstammbuch (bei verheirateten Elternpaaren, die in Deutschland geheiratet haben) mit den vollständigen standesamtlichen Urkunden und die Personalausweise oder Reisepässe von Ihnen beiden als Eltern mit. Die Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes muss Unterschrift und Stempel der Hebamme/des Arztes enthalten.Gilt diese Bescheinigung gleichzeitig als Erklärung zur Namensführung des Kindes, ist sie auf der Rückseite auch von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sein, so benötigt die Kindesmutter und der Kindesvater jeder eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister von ihrem/seinem Geburtsstandesamt.
Für weitere Informationen zur Beibringung der erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Nümbrecht.
Gebühren
Gebührenfreie Urkunden werden ausgestellt für:
Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail Adresse: standesamt@nuembrecht.de
sylvia.dick@nuembrec... | 02293 302 129 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |
aline.lindlau@nuembr... | 02293 302 128 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Standesamt und Friedhofsamt |