Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid (Vorbescheid) beantragt werden. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre.
Der Vorbescheid ist schriftlich bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises –Landrat in Gummersbach zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel mindestens in 3-facher Ausfertigung vorzulegen:
Die Beantragung empfiehlt sich immer in den Fällen, in denen eine Bebauung unklar ist. Die Lage des Vorhabens (z.B. außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder außerhalb eines Bebauungsplanes) und die Baumasse (umbauter Raum) oder auch die äußere Gestaltung des Vorhabens können oftmals entscheidend dafür sein, vor Beantragung der Baugenehmigung die Genehmigungsfähigkeit durch einen Vorbescheid abzuklären.
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