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Baustelle im öffentlichen Raum

Für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken wird eine Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung benötigt. Eine solche Anordnung wird benötigt, wenn eine Beeinträchtigung des Verkehrs durch z.B. eine Baugrube, Baufahrzeuge und –maschinen, Arbeitsgerüste und Container im Bereich von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen, sowie an den Straßenbereich angrenzenden Banketten, auftreten. In der Anordnung wird außerdem festgelegt, welche Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen oder ob eine Umleitung notwendig wird. 

Benötigte Unterlagen:

Es ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen,

  • der die einzurichtende Arbeitsstelle konkret mit Art und Umfang der Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen und der zeitlichen Wirkungsdauer beschreibt,
  • ein Lageplan, der die betroffene Örtlichkeit erkennen lässt und
  • eine Verkehrszeichenskizze (Vorschlag zur Verkehrsregelung).

Hier geht es zu den Formulardownloads.

Kontakte

angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Bauamt