Für das Gebiet der Gemeinde Nümbrecht gilt die Baumschutzsatzung.
Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne nach § 30 BauGB und auch im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzungen) in der Gemeinde Nümbrecht.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 120 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 120 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.
Nicht unter diese Satzung fallen und damit nicht geschützt sind:
a) Pappeln
b) Obstbäume, mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien,
c) Birken
d) Weiden
e) Rosskastanien
f) Nadelbäume.
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