Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne (siehe hierzu auch die Stichworte Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Wird der Flächennutzungsplan oder werden Bebauungspläne neu aufgestellt bzw. geändert, so werden die Bürger in der Gemeinde Nümbrecht in der Regel in dem Bekanntmachungsorgan „Nümbrecht aktuell“ von dieser Planung unterrichtet. Es besteht dann die Möglichkeit die Planung einzusehen und innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Stellungnahme abzugeben, über die der Rat der Gemeinde Nümbrecht entscheidet.
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