sind - bis auf einige Ausnahmen - genehmigungspflichtig.
Dies ergibt sich aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Baugenehmigung wird aufgrund eines Bauantrages (Formulare im Rathaus erhältlich) erteilt. Über die Erteilung der Baugenehmigung wird durch das Bauaufsichtsamt beim Oberbergischen Kreis –Landrat- in Gummersbach entschieden. Das Bauaufsichtsamt beteiligt die Gemeinde im Genehmigungsverfahren und fordert sie zur Abgabe einer Stellungnahme in bauplanerischer, städtebaulicher, denkmalrechtlicher und gewerberechtlicher Hinsicht auf. Entscheidend für die zügige Erteilung einer Baugenehmigung ist die vollständige Vorlage der Bauantragsunterlagen (Bauvorlagen).
Antragsformulare finden sie im Bereich "Digitales Rathaus"
klaudia.altwicker@nu... | 02293 302 144 | Fachbereich III - Fachgebiet III/2 | Leitung Fachgebiet III/2 Planung u. Entwicklung |
kerstin.berscheid@nu... | 02293 302 149 | Fachbereich III - Fachgebiet III/2 | Bauverwaltung u. Bauleitplanung |