Die Gemeinde ist bei öffentlichen Aufträgen an das Vergaberecht gebunden, d.h. dass sie Aufträge in den meisten Fällen nicht einfach erteilen kann, sondern dass der Vertragspartner im Rahmen eines formellen Ausschreibungsverfahren ermittelt wird.
Die Unternehmer bekommen über den Vergabemarktplatz Rheinland Kenntnis davon, dass die Gemeinde eine bestimmte Maßnahme ausschreibt. Die durch die Gemeinde oder durch ein beauftragtes Planungsbüro vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen können heruntergeladen werden.
Bei öffentlichen Ausschreibungen hat der Bieter dann die Möglichkeit, ein entsprechendes Angebot in einem verschlossenen Umschlag abzugeben.
Bei beschränkten Ausschreibungen wird ein eingeschränkter geeigneter Bieterkreis zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Angebote werden in einem in der Ausschreibung genannten Termin geöffnet (Submission), anschließend formell und rechnerisch geprüft. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, erst mit dem Zuschlag ist der Vertrag endgültig geschlossen.
Angebote bitte an: vergabestelle@nuembrecht.de
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