Die Gemeinde ist als sog. Straßenbaulastträger dafür zuständig, dass die Gemeindestraßen und die Gehwege in einem verkehrssicheren Zustand bleiben.
Wenn eine Gemeindestraße oder ein Gehweg für eine Baumaßnahme aufzubrechen ist, muss bei der Gemeinde daher eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden.
Die Aufbruchstelle ist abschließend in einer dem ursprünglichen Zustand vergleichbaren Qualität wieder herzustellen.
angelika.franz@nuemb... | 02293 302 243 | Fachbereich III - Fachgebiet III/2 | Bauamt |