Sobald Sie nach Nümbrecht zuziehen oder innerhalb von Nümbrecht eine andere Wohnung beziehen, ist innerhalb von zwei Woche Ihre Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Im Ausnahmefall kann man sich von einer schriftlich bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Mit der Anmeldung werden Ihre melderechtlich relevanten Daten im Melderegister eingetragen.
Mitzubringen sind alle Pässe und Ausweise der zuziehenden Personen,sowie bei Verheirateten das Familienstammbuch.Darüber hinaus ab dem 01. November 2015 zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
undine.decker@nuembr... | 02293 302 163 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Bürgerservice |
petra.gierschewski@n... | 02293 302 164 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Bürgerservice |
britt.kohne@nuembrec... | 02293 302 164 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Bürgerservice |
alicia.nagy@nuembrec... | 02293 302 163 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Bürgerservice |
kerstin.widera@nuemb... | 02293 302 164 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Bürgerservice |