Mit dem Abgabenbescheid werden die sogenannten Grundbesitzabgaben veranlagt. Es handelt sich um die Steuern und Gebühren, die unmittelbar mit einem Grundstück zusammenhängen. Zahlungspflichtiger ist in der Regel der Grundstückseigentümer. In der Gemeinde Nümbrecht werden folgende Steuern und Gebühren über den Abgabenbescheid erhoben:
Alle anderen Abgaben werden über besondere Bescheide veranlagt.
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