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Abfallbeseitigung

Die Gemeinde Nümbrecht überträgt ihre gesetzlichen Entsorgungspflichten zum 01.01.2024 auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV). Der BAV ist damit für die kommunale Abfallentsorgung in der Gemeinde Nümbrecht zuständig, wie insbesondere für die Gebührenbescheide, die Bereitstellung der Abfallbehälter und die Bürgerberatung.

Kontakt BAV: 

Tel.: 0800 805 8081 
Email: nuembrecht@bavmail.de

Jutesäcke und Anmeldekarten für die Abholung von Sperrmüll, Elektro-/Kühlgeräte und Strauchwerk sind auch weiter vor Ort in Nümbrecht bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Das bestehende Entsorgungssystem in der Gemeinde Nümbrecht bleibt unverändert.

Zum Jahresbeginn erhalten die Grundstückseigentümer vom BAV den Jahresbescheid für Ihre Abfallbehälter. Wird eine Änderung beim Abfallbehälterbestand gewünscht, melden Sie sich bitte beim BAV. Alle Zahlungen für Abfallgebühren laufen ab 2024 ausschließlich über den BAV und nicht mehr über die Gemeinde Nümbrecht.

Mit den Gebührenbescheiden für 2024 erhalten Sie Informationen zur Zahlung der Abfallgebühren.

Abfuhrkalender

Hier finden Sie den aktuellen Abfuhrkalender.

Restmüllgefäß

Die jährliche Abfallgebühr orientiert sich an der Größe der genutzten Restmülltonne. Diese können sie frei wählen. Die jährliche Abfallgebühr beinhaltet eine 4-wöchentliche Leerung (13 Leerungen pro Jahr) bei den 80, 120, 240 l Tonnen. Die 1.100 l Container werden wöchentlich bzw. 4-wöchentlich entleert. 

Gelbe Tonne

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verpackungsentsorgung ist die Bergische Wertstoff-Sammel-GmbH in Engelskirchen.

Biomüll (Braune Tonne)

  • Küchenabfälle: Gemüse- und Salatreste, Brotreste, Backwaren, Eier- und Nussschalen, Kaffeesatz und -filter, Teebeutel, Milchprodukte (Joghurt, Quark etc.)
  • Gartenabfälle: Rasenschnitt, kleine Äste, Laub und Nadeln, Blumenerde, Moos, Fallobst, Wildkräuter (Unkraut), Blumen- und Pflanzenreste
  • Sonstige Abfälle: Haare, Federn, Knochen, Gräten, Fleisch und Fischreste.
  • Bioabfälle in Tageszeitungen oder Papiertüten einwickeln, keine Plastikbeutel (auch keine kompostierbaren!) verwenden

Sperrmüll / Kühlgeräte / Elektrogeräte / Strauchwerk

Eine schriftliche Anmeldung für Sperrmüll, Elektrogeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Ölradiatoren und Strauchwerk ist zwingend notwendig. Die Termine werden nicht mehr im Abfuhrkalender ausgewiesen (ausgenommen Strauchwerkabholung) um unlauteren Einsammlern Einhalt zu gebieten. Erlöse aus werthaltigen Abfällen gehen sonst der kommunalen Entsorgung verloren. Auf der Anmeldung sind Anzahl und Art der abzuholenden Gegenstände, der Absender sowie der Standort der Gegenstände zu vermerken. Die abzuholenden Gegenstände sind immer an der nächsten öffentlichen Straße rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen. Der Abholtermin wird nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt.

Online-Anmeldungen: service.bavweb.de/anmeldung/nuembrecht

Schadstoffmobil

Alle Stellplätze und Termine finden sie im Abfuhrkalender.