Um ein Gaststättengewerbe handelt es sich, wenn Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist jedoch nicht mehr erforderlich, wenn Sie
Allerdings ist auch bei einer erlaubnisfreien Gaststätte oder einem Beherbergungsbetrieb eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt erforderlich.
Wegen der unterschiedlichen Betriebsarten in denen sich ein Gaststättenbetrieb darstellen kann und dem umfangreichen Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für den Betrieb der Gaststätte vorgesehenen Räume empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, die inhaltlich der Betriebsart und den Räumen der beantragten Gaststättenerlaubnis entspricht, ist grundsätzliche Voraussetzung. Bei der Neuerrichtung einer Gaststätte und bei Umbau oder Erweiterung ist ein barrierefreier Zugang für behinderte Menschen zu den für Gäste bestimmten Räumen erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Im Einzelfall können noch gesonderte Unterlagen gefordert werden, die Ihnen aber bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
Kosten
Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden im Einzelfall berechnet. Dabei ist die Größe des Objektes und die beantragte Betriebsart entscheidend. Der Gebührenrahmen erstreckt sich von zurzeit 400,-- € bis zu 3.000 €.
kevin.holdenried@nue... | 02293 302 162 | Fachbereich I - Fachgebiet II | Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt) |