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Die „neue“ Grundsteuer B

Weil gegenwärtig für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden können, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Systematik zur Erhebung für verfassungswidrig erklärt. Ab dem 01.01.2025 muss die Grundsteuer B aufgrund neuer Erhebungsgrundlagen erhoben werden. Hierzu wurden für alle Grundstücke und Gebäude die Bemessungsgrundlagen neu erhoben. Das Finanzamt hat das Ergebnis der Erhebung den Eigentümerinnen und Eigentümern im sog. Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Das Land NRW hat für alle Kommunen einen aufwandsneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B ermittelt und veröffentlicht. Genau diesen aufwandsneutralen Hebesatz (730 Prozentpunkte) werde ich dem Rat zur Beschlussfassung vorschlagen. Es wird 2025 also keine Grundsteuererhöhung geben. Gleichwohl wird es aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen zu teilweise erheblichen Verschiebungen der Zahllast einzelner Haushalte kommen. Während fast die Hälfte der Haushalte weniger zahlen, muss etwas über die Hälfte der Haushalte mehr bezahlen. Die Gemeinde Nümbrecht wird in der Summe 2025 ebenso viel Grundsteuer B einnehmen wie im Jahr 2024. Wenn Sie den vom Finanzamt mitgeteilten Steuermessbetrag mit 7,3 multiplizieren, erhalten Sie den voraussichtlichen Zahlbetrag Ihrer Grundsteuer B für 2025.

Wo bekommen Sie weitere Informationen zur "neuen" Grundsteuer?

Das Bundesministerium stellt Informationen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html bereit. 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen mit unserem Anfrageformular zur Verfügung: 

Sehr geehrte Nümbrechterinnen und Nümbrechter! Seit Monaten wird in den Medien immer wieder über die „neue“ Grundsteuer B geschrieben und diskutiert. Teilweise muss ich feststellen, dass oftmals mit „Halbwissen“ fragwürdige Thesen verbreitet werden. Im Folgenden werde ich versuchen, Ihnen die Sachlage ausführlich zu erläutern. Grundlagen bilden dabei die vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellten Informationen1 , die Informationsseite zur Grundsteuerreform des Landes NRW2 , das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz.


Formular zur Grundsteuer

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