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Zweites beitragsfreies Jahr für Kindergartenkinder

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ verabschiedet.


Zur Freude aller Eltern werden nun ab dem neuen Kindergartenjahr 2020/2021 auch alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben, beitragsfrei. Zum 01.08.2020 bedeutet dies, dass alle Kinder, die vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 geboren sind, beitragsfrei werden.

Die sog. „Vorschulkinder“ ab 01.08.2020, geboren vom 01.10.2014 bis 30.09.2015, sind ebenfalls beitragsfrei.

Der Verwaltungsablauf wird unverändert bleiben. Die Kindergärten melden die beitragsfreien Kinder der Kommune und diese wird die entsprechenden Beitragsbescheide bis zum Sommer verschicken.


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