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Sonstige Förderung für Vereine im Jugendkulturbereich und Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen und Jugendchören

Der Oberbergische Kreis stellt auch in diesem Jahr wieder Fördermittel bereit für:

1. Vereine, die im Jugendkulturbereich tätig sind und

2. Musikvereine und Jugendchöre, die die Förderung der Jugendarbeit leisten

 


Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Zuwendung des Oberbergischen Kreises für die o.g. Maßnahmen zu erhalten:

Zu 1.    Sonstige Förderung für Vereine im Jugendkulturbereich

Gegenstand einer Förderung sollen nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen sein, die organisatorisch einem eingetragenen Verein angeschlossen sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Jugendarbeit im Kulturbereich, wie sie z. B. in Theater- und Spielgruppen bis hin zur Kinder- und Jugendarbeit in den Karnevalsvereinen zu finden ist. Nicht förderungswürdig sind in diesem Zusammenhang Sportvereine, Schützenvereine und Einzelvorführungen in gemeinnützigen Vereinen. Es werden nur solche Vereine / Vereinigungen gefördert, die nicht bereits durch andere Maßnahmen eine Zuwendung in der Jugendarbeit erhalten (wie z.B. durch kirchliche Mittel, Fördervereine usw.).
Die Förderung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (Stichtag 30.06.2021). Die Mindestmitgliederzahl von Kinder und Jugendlichen in einem Verein ist für eine Förderung auf 10 festgesetzt.

Zu 2.    Förderung der Jugendarbeit in Musikvereinen und Jugendchören

Gegenstand dieser Förderung sollen auch hier nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen sein, die organisatorisch einem eingetragenen Verein angeschlossen sind. 

Die entsprechenden Vordrucke stehen im Internet unter www.obk.de/ Anliegen A-Z/Amt für Finanzwirtschaft/Förderung der Jugend/ zur Verfügung oder werden Ihnen auf Nachfrage bei der Gemeinde Nümbrecht von Frau Magdalena Neuhoff per Email oder Postwege zugesandt. Sie erreichen Frau Neuhoff unter der Tel.-Nr.: 02293/302-175, E-Mail: magdalena.neuhoff@nuembrecht.de

Anträge müssen spätestens bis zum 22. September 2021 bei Frau Neuhoff vorliegen.

 


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